Planungsleistungen
Entsprechend der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) können alle Planungsphasen ausgeführt werden.
Außerhalb dieser Regelungen beginnt die Planung oft mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Technik oder der Aufnahme der Wünsche des Bauherren, verbunden mit einer ausführlichen Beratung. Anschließend werden diese Ergebnisse in Konzeptionen dargestellt und bewertet.
Dazu können sowohl Kostenschätzungen als auch Sanierungsmaßnahmen, Ausschreibungsunterlagen, Funktionsbeschreibungen sowie zeitliche Ablaufpläne erstellt werden.
Nach Fertigstellung der Anforderungsunterlagen, Zeichnungen und Schemata werden Firmen ausgesucht, beauftragt und bei der Umsetzung begleitet. Zur Bauleitung gehört auch die Bauabnahme, sinnvollerweise bei größeren Objekten abschließend mit einer Funktionsprüfung.
Prüfungen
Es werden für öffentliche Schwimmbadanlagen folgende Prüfungen angeboten:
Funktionsprüfung – kompletter Leistungsumfang
Nachweis der Verfahrenswirksamkeit der Badewasseraufbereitung durch ein Fachgutachten nach DIN 19643 und Merkblatt 65.04
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf der Grundlage der „Gefahrstoffverordnung“ §7 Abs. 7 und der TRGS 400 „Gefährungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
zur Überprüfung der wirkenden Ansaugkräfte an Beckenein- und auslässen nach DIN EN 13451 Teil 1 und 3 sowie Merkblatt 60.03
Feststellung der hydraulischen Verhältnisse in Badebecken durch Farbstoffzusatz
Es werden für öffentliche Schwimmbadanlagen folgende Prüfungen angeboten:
Erfassung der Volumenströme durch externe Messungen u.a. zur Ermittlung der Filtergeschwindigkeiten während der Filtration und Spülung
Messung der Hygienehilfsparameter, der physikalisch/chemischen und mikobiologischen Badewasser-Parameter mit Auswertung und Hinweisen zur Betriebsweise
Überprüfung der Wirksamkeit des eingesetzten Flockungsmittels vor Ort
Unterstützung bei Inbetriebnahmen und Abnahmen von Anlagen der Badewasseraufbereitungstechnik